Statuten

Hier finden Sie die Statuten des Vereins Club 50aktiv zum Download als pdf.

Auszug aus den Statuten:

 

2. Zweck des Vereins

2.1. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bildet eine allgemein zugängliche Plattform für Frauen und Männer ab dem vollendeten 50. Lebensjahr. Eine aktive Berufstätigkeit der Mitglieder des Vereins ist nicht erforderlich. Der Verein bezweckt insbesondere die Steigerung der Wertschätzung und Förderung der allgemeinen, persönlichen, beruflichen und kulturellen Bildung – im Sinne eines lebenslangen Lernens – dieser Altersgruppe durch ein breites Angebot an gesellschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Freizeitaktivitäten; der Verein soll sohin das Interesse der Frauen und Männer ab vollendetem 50. Lebensjahr an Kultur, Wissen, Kunst, Bildung, Sport und am sozialen wie auch am gesellschaftlichen Geschehen wecken oder vertiefen und die Kommunikation mit allen sozialen und gesellschaftlichen Aspekten verstärken, wobei auch die Beziehungen zwischen den Mitgliedern und jenem Teil der in- und ausländischen Bevölkerung, der das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gefördert werden sollen. Hierzu obliegt dem Verein insbesondere die

2.1.1. Organisation gesellschaftlicher Veranstaltungen im Mitgliederkreis in regelmäßigen Abständen zum Zwecke des Aufbaues von Netzwerken und zur Förderung der Kommunikation,

2.1.2. Organisation gesellschaftlicher Großveranstaltungen („Events“) unter Beteiligung von Mitgliedern und Nichtmitgliedern des Vereins zum Zwecke des Aufbaues von Netzwerken und zur Förderung der Kommunikation,

2.1.3. Organisation kultureller Veranstaltungen zu ausgewählten – insbesondere auch altersspezifischen – Fachthemen, wie durch gemeinsame Besuche von Galerien und Ausstellungen, die Teilnahme an Fachvorträgen sowie an Kultur- und Bildungsreisen,

2.1.4. Organisation wissenschaftlicher Informations- und Bildungsveranstaltungen,

2.1.5. Organisation und Vermittlung aller nur möglichen Maßnahmen zur Vermittlung von Wissen

2.1.6. Herausgabe von Printmedien zur Information über das Vereinsgeschehen mit einem Anzeigenteil von nicht mehr als 25 % des Gesamtumfanges des Printmediums;

2.1.7. Organisation von Ausflügen und gemeinsamen Sportaktivitäten,

2.1.8. Beratung von Mitgliedern hinsichtlich altersrelevanter Fragestellungen und Problembereiche auf dem Gebiet der Altersvorsorge insbesondere im Interesse der Förderung eines schonenden Übergangs in den Ruhenstand,

2.1.9. Organisation von Mitgliederaktionen und sonstigen Veranstaltungen zur Förderung des Verständnisses der Mitglieder für Kunst aller Art.

2.2. Der Verein ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben Personen- und/oder Kapitalgesellschaften zu gründen und sich an Personen- und/oder Kapitalgesellschaften zu beteiligen.